In einer Mitteilung des Aeroclubs der Schweiz heisst es:
Das sind gute Nachrichten für Schweizer Flugschulen: Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. April 2020 weitere Lockerungen im Rahmen der COVID-19-Verordnung-2 beschlossen. Demnach werden per 11. Mai 2020 Präsenzveranstaltungen in Ausbildungsstätten wieder zulässig sein, sofern nicht mehr als fünf Personen daran teilnehmen und zudem alle nowendigen Schutzmassnahmen getroffen und umgesetzt werden. Das heisst, dass personenbezogene Ausbildungstätigkeiten, und damit auch die praktische Flugschulung, ab 11. Mai wieder möglich sein werden. Gleiches gilt nach Auffassung des AeCS auch für die theoretische Flugschulung. Das BAZL hat dies inzwischen bestätigt und wird die entsprechende Mitteilung auf seiner Webseite noch publizieren.
Die Umsetzung der Schutzkonzepte wird von den Kantonen überprüft. Der Aero-Club der Schweiz hat auf seiner Website eine Liste wichtiger Kriterien für die individuelle Erarbeitung eines Schutzkonzepts für Vereine, Fluggruppen, Infrastrukturen und Flugschulen publiziert.