(von Hans-Peter Zimmermann)

Was wohl etliche Piloten nicht mitbekommen haben: Anfang 2020 hat die EU den Zollflugplatz-Zwang aufgehoben. Heisst das jetzt, dass wir BeO-Piloten nicht mehr über einen Zollflugplatz ins Ausland fliegen müssen?
Jein. Das Problem ist erstens, dass jedes EU-Land seine nationalen Zollvorschriften anpassen muss, und das dauert je nach Bürokratie-Quotient in jedem Land unterschiedlich lange. Zweitens ist diese Verordnung nicht Bestandteil der bilateralen Abkommen zwischen Schweiz und EU.
Die Behörden empfehlen, rechtzeitig vor dem Flug beim Zielflugplatz und der zuständigen Zollbehörde nachzufragen und sich die Auskünfte per E-Mail bestätigen zu lassen.
Natürlich gilt das nur, wenn man tatsächlich keine Waren zu verzollen hat!